Aktuelle Situation der VEMB im Kreis Kleve unter Corona-Bedingungen

 

1. Radfahrtraining bei geschlossenen Schulen

2. Radfahrtraining bei Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht

 

Muss das Radfahrtraining im vierten Schuljahr ausfallen? Nicht unbedingt. Falls leider doch, kann man den Eltern immerhin diese Broschüre der Verkehrswacht empfehlen . Es folgen Erfahrungsberichte.

 

 

1. Radfahrtraining bei geschlossenen Schulen

Ich berichtete auf der letzten Online-DB über Möglichkeiten, wie Schulen das Radfahrtraining im März 2020 trotz Lockdown und Klassenteilung erfolgreich durchführen konnten. Möglicherweise sind Schulen im März/April/Mai 2021 ja ähnlich betroffen.

 

 

Damit ist keine Erwartungshaltung verbunden. Vielleicht kann dieser Erfahrungsbericht aber dem einen oder anderen helfen.

 

 

 

Die Situation:  Lockdown, Unterricht an einem Präsenztag/Woche in halber Klassengröße. So konnte das Training trotzdem durchgeführt werden:

 

 

Als KlassenlehrerIn, der/die das Radfahrtraining trotzdem durchführen möchte, benötigt man die Unterstützung des zuständigen Polizisten und der Schulleitung.

Man muss den Polizisten ansprechen, dieser muss ggf. die Radfahrstrecke modifizieren/anpassen. Vielleicht geht das auch gar nicht.

 

Das Angebot ist für die Kinder freiwillig.

 

Die Schulleitung bestimmt die Durchführung als AG (Schule verantwortlich da Schulveranstaltung, trotzdem freiwilliges Angebot) im Nachmittagsbereich.

Hygienevorschriften werden eingehalten, Gruppenteilung bleibt bestehen, jeder hat eine Maske mit bei Bedarf.

 

Das Training und die Prüfung findet ohne Eltern statt.

Zwei LehrerInnen und der Polizist reichen.

 

Bei einer zweizügigen Grundschule: Von 48 Kindern machten 2/3 mit.

D.h.: Gut angenommen von den Eltern. Pro Klasse 2 Gruppen.

 

In 2 Wochen hatte jede Teilgruppe 4 Termine – jeweils 1 Stunde. Der Polizist passt die Strecke und das zu Übende an, also 3 mal Üben + 1 Prüfungsstunde.

 

In der Prüfungsstunde fährt Polizist oder LehrerIn einzeln hinter Kindern her, so dass diese den Verkehrswacht-Bogen wie gewohnt zurück erhielten.

 

 

Unser gemeinsames Fazit (Lehrer, Polizist): Hohe Motivation und Leistungsbereitschaft der Kinder. Kleine Gruppen trotz weniger Zeit effektiver als sonst.

Alle haben trotz hohem Anforderungsniveau bestanden. Warum war das so? These: fahrradunaffine Kinder nehmen evtl. nicht teil? Die erhalten aber auch den Verkehrswacht-Bogen (Theorie) zurück mit entsprechendem Vermerk (An Praxis nicht teilgenommen). Besondere Corona-Situation?

 

Für Rückfragen, Anregungen etc. stehe ich Ihnen als schulfachlicher Berater sehr gerne zur Verfügung. Nutzen Sie das Kontaktformular .

 

Die Ansprechpartner bei der Polizei sind aktualisiert. Sprechen Sie "ihren"  Polizisten an, falls Ihre vereinbarten Termine aufgrund der aktuellen Corona-Situation für das laufende Schuljahr ausfallen müssen. Vielleicht lässt sich ja auch bei Ihnen vor Ort ein der aktuellen Situation angepasstes, modifiziertes Radfahrtraining durchführen.

 

 

 

 

 

2. Radfahrtraining bei Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht

 

Dieses muss nicht im Rahmen einer freiwilligen AG geführt werden, sondern kann verpflichtend für alle Kinder stattfinden, wenn die Kinder zumindest tageweise zur Schule kommen, so hat es Polizeioberkommissarin Frau Hellwig für einige ihrer Schulen durchführen können. Sinnvoll ist, dass interessierte Schulen den Kontakt zu "ihrem" durchführenden Polizisten aufnehmen bzw. die Möglichkeit anfragen.

Die einzelnen Verkehrs- / Vorfahrtssituationen werden durchgenommen und praktisch geübt (Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen, Linksabbiegen, Rechtsabbiegen, Rechts-vor-Links...).

Die beim Wechselunterricht im Präsenzunterricht befindlichen Kinder werden jeweils an den Präsenztagen mit einer Doppelstunde beschult und bekommen jeweils 2 Doppelstunden Radfahrausbildung. Zudem wurde die Radfahrstrecke angepasst und gekürzt. Den Schulen wurden überlassen, wie die Lernzielkontrolle auszusehen hat. Bei beiden Schulen wurde sich FÜR eine Lernzielkontrolle entschieden. Diese wurde durch Elternhelfer begleitet, die das Grundstück der Schule nicht betreten mussten. Die Posten wurden den Eltern im Vorhinein von den Schulen zugewiesen, wo sie sich um eine abgesprochene Uhrzeit einzufinden hatten. Die Postenzettel / Kontrollzettel erhielten die Eltern ebenfalls im Vorhinein. Die Strecke und die Posten wurden vor Beginn der Lernzielkontrolle durch die Polizistin abgefahren, die Eltern eingewiesen, Fragen wurden beantwortet. Nachdem der letzte Schüler gestartet war, fuhr die Polizistin die Strecke erneut ab. Die Kontrollzettel wurden durch eingesammelt, mögliche Probleme oder Besonderheiten mit den einzelnen Eltern kurz abgesprochen. Die Auswertung erfolgte durch die Schulen - teils mit Unterstützung der Polizistin.