Radfahrausbildung

 

Üblicherweise wird an der Schule im vierten Schuljahr die Theorie (Verkehrsregeln etc.) im Sachkundeunterricht erarbeitet, während für den praktischen Teil (Radfahrtraining außerhalb des Schonraums) der Polizeibeamte zur Unterstützung kommt.

Dieser kommt zur Unterstützung, die Durchführung des Trainings liegt in der Verantwortung der Lehrerin/des Lehrers und ist verbindlich. Auch wenn der Polizist verhindert sein sollte, was immer möglich sein kann: fahrpraktische Übungen außerhalb des Schonraums, das Radfahrtraining also, ist nach Erlasslage verbindlich.

 

Von Seiten des Schulamts, der Polizei, der Verkehrswacht und der schulfachlichen BeraterInnen im Kreis Kleve wird bei der Radfahrausbildung sowie bei der Prüfung folgende Vorgangsweise unverbindlich empfohlen - Handreichung Radfahrtraining.

 

Für den Fall, das Training alleine durchführen zu müssen, kann sich (natürlich immer in Abhängigkeit von den individuellen Bedingungen vor Ort, den Kindern) folgendes Procedere anbieten.

 

Um ohne Hilfe der Polizei mit der Klasse zu üben, ist die Klassengröße möglicherweise zu groß. Dann kann es sich anbieten, die Klasse zu teilen. Man übt nacheinander mit beiden Hälften, die andere Hälfte wird mit Material zum selbstständigen Arbeiten auf andere Klassen aufgeteilt. (Es ist immer wichtig, 2 Eltern als Helfer dabei zu haben. Im Prinzip schickt ein Elternteil die Kinder dann ab einem gewissen Punkt los, man selbst steht bei der Schwierigkeit (Rechts oder Links abbiegen, an Kreuzung halten und Vorfahrt beachten etc.), das zweite Elternteil nimmt die Kinder 30 Meter weiter hinten in Empfang.) Kinder ohne Helm dürfen nicht mitfahren - durch die Teilung der Klasse kann Helm/Rad ggf. verliehen werden, in dem Fall ggf. Einverständnis der Erziehungsberechtigten einholen.


Im Klassenraum allen Kindern Procedere  begründen: Da Polizist ausfällt, kann aus Gründen der Sicherheit nur mit halber Klassenstärke geübt werden. Aus diesem Grund ist es auch besonders wichtig, dass alle Kinder sich besonders gut an die Regeln halten und sonst ggf. auch ausgeschlossen werden müssen. (Das dann bei Bedarf selbstverständlich auch tun!) Erklären, wie geübt wird: Nacheinander in 2 gleich großen Gruppen. Die erste Gruppe fängt z.B. um 08:20 Uhr (gleich sofort)  an und stellt sich mit Fahrrad nebeneinander am vereinbarten, geeigneten Punkt auf, z.B. vor dem Schultor (bei den Helfer-Eltern). Die andere Gruppe wird mit Arbeitsmaterial auf die beiden Parallelklassen verteilt und geht selbstständig (jeweils einen Zeitwächter, am besten einen mit Uhr bestimmen) um Punkt 09:00 Uhr nach draußen, Kinder holen die Räder und stellen sich ebenso vor dem Schultor auf, währenddessen die erste in diesem Moment zurückkehrende Gruppe ihre Fahrräder abstellt und selbstständig wie besprochen in die Parallelklassen geht.

Nach dieser Erklärung mit der ersten Gruppe üben, Fahrräder richtig aufzustellen.Es bietet sich an, das richtige Losfahren zu üben und je nach Strecke die erste "Schwierigkeit", erstes Rechts abbiegen z.B.

Ab der zweiten Einheit brauchen die beiden Begleiter Fahrräder und Westen. Je nachdem wie kleinschrittig man üben möchte, bieten sich bis zu 8 Doppelstunden an. Auf diese Weise käme jedes Kind auf 8 Schulstunden (sollte es ja auch). Wichtig sind bei jeder Übung so viele Durchläufe wie es geht mit intensiven Rückmeldungen an die Kinder. Sollte das Training von einer den Kindern nicht bekannten Lehrerin durchgeführt werden: In dem Fall benötigen die Kinder ein Namensschild (mit Krepp vorne und hinten auf den Helm kleben), weil die Kinder hier unbedingt persönlich angesprochen werden müssen. 

 

So übt man sukzessive und kleinschrittig die Schwierigkeiten der Strecke ein, was bedeutet, dass man bei jedem Üben einen längeren Abschnitt der Strecke zurücklegt. Ganz wichtig ist es, mindestens in der letzten Stunde die ganze Strecke mit den Kindern zu fahren. Dabei fahren hinter ein paar Kindern jeweils ein Begleiter, die Lehrerin zuletzt.