Radfahrausbildung mit der Polizei

 

Das Radfahrtraining findet flächendeckend an allen Grundschulen in den vierten Klassen statt. Teilnehmen können und dürfen nur Kinder, die theoretisch vorbereitet sind und motorisch sicher fahren können. Wünschenswert ist die Beteiligung der Polizei bei der Radfahrausbildung, auch wenn diese in der Verantwortung der durchführenden Schule liegt (Siehe auch den Punkt "Radfahrausbildung" unter Grundschule). Was für die Polizei wichtige Voraussetzung ist, kann dieser Checkliste entnommen werden. Es ist selbstverständlich und liegt in der Verantwortung der durchführenden LehrerInnen/KlassenlehrerInnen, dass die Punkte der Checkliste beachtet werden.

Trotzdem - auch wenn frühzeitig Termine vereinbart wurden, ist es immer möglich, dass der Polizeibeamte verhindert ist, z.B. durch vorrangige Dienstverpflichtungen und kurzfristig absagen muss. Auch in diesem Fall muss das praktische Training durchgeführt werden. Ein solcher Fall wurde beispielhaft hier skizziert und ist natürlich immer an die Begebenheiten vor Ort anzupassen.